Reglement

Teilnahmebedingungen:
 
Jedermannrennen „Rund um Schmölln“
…im Rahmen der 24. Internationalen Thüringen-Rundfahrt der Frauen
 
 
1. Allgemeines
 
Das vorliegende Reglement ist beim Jedermann-Einzelzeitfahren im Rahmen der Int. Thüringen-Rundfahrt anzuwenden.
Es ist an die Wettkampfbestimmungen des Bundes Deutscher Radfahrer angelehnt.
Mit Meldung und Teilnahme am Einzelzeitfahren „Rund um Schmölln“ erkennt jeder Sportler dieses Reglement an.
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich mit dem Inhalt des Reglements intensiv vertraut zu machen und dessen Inhalt strikt zu befolgen.
 
 
2. Fahrrad und Zubehör
 
Allgemeines
Zur Teilnahme am Einzelzeitfahren „Rund um Schmölln“ ist jedes technisch einwandfreie Fahrrad zugelassen.
Ausdrücklich ausgeschlossen sind Einräder, Sitz- und Liegeräder. Jeder Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Rades selbst verantwortlich. Insbesondere ist dabei auf die Funktionstüchtigkeit der Bremsen und anderer sicherheitsrelevanter Bauteile zu achten.
Teilnehmer, denen erst nach erfolgtem Start die Nutzung regelwidriger Fahrräder nachgewiesen wird, werden aus dem Rennen genommen und disqualifiziert. Übersetzungsbeschränkung gibt es nicht.
 
Spezielle Regelungen
Das nachfolgend aufgelistete Material ist bei der "Rund um Schmölln" ausdrücklich nicht zugelassen:
• Fahrradanhänger aller Art
• Packtaschen und andere Zuladungen
• Trinkflaschen aus Aluminium, Glas oder aus anderen Materialien, die sich nicht leicht verformen lassen bzw. zerbrechlich sind.
 
Eigene Begleitfahrzeuge und fremde Hilfe
Es ist grundsätzlich und ausnahmslos untersagt, dass personen- oder teamgebundene Begleitfahrzeuge innerhalb der Streckensperrung fahren.
 
 
3. Helmpflicht, Bekleidung, Startnummer
 
Es besteht ausnahmslos Helmpflicht! Der Helm muss ein Prüfsiegel eines international anerkannten Prüfinstitutes aufweisen (DIN-Norm 33954, der SNEL- und/oder ANSI-Norm). Für die Art der Bekleidung gibt es keine gesonderten Vorschriften, sie darf jedoch kein Sicherheitsrisiko darstellen. Es ist nicht gestattet mit freiem Oberkörper zu fahren.
 
Die Startnummern dienen der Identifikation des Teilnehmers. Sie sind gut sichtbar, zuverlässig und in voller Größe auf dem Rücken, in Höhe der Trikottaschen bzw. der Lenden zu befestigen.
 
 
4. Zeitnahme
 
Die Zeitnahme beim Einzelzeitfahren „Rund um Schmölln“ erfolgt individuell und elektronisch. Sollte sich der Dienstleister für den Einsatz eines Transpondersystems entscheiden muss der bei Akkreditierung ausgegebene Zeitmesstransponder den, dort bekannt gegebenen, Vorschriften entsprechend angebracht sein. Kommt ein anderes Zeitmesssystem zum Einsatz, gilt dieser Absatz sinngemäß.
 
 
5. Durchschnittsgeschwindigkeiten und Besenwagen
 
Beim Einzelzeitfahren "Rund um Schmölln" beträgt die zu fahrende Mindestdurchschnittsgeschwindigkeit 18 km/h. Sie ist damit Bestandteil dieses Regelwerkes.
Die Kontrolle der Mindestdurchschnittsgeschwindigkeit obliegt der Rennleitung und dem Begleitkommando der Polizei. Sollte die Verkehrssituation es erfordern, kann die Rennleitung nach Maßgabe der Polizei ggf. Teilnehmer aus dem Rennen nehmen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Preisgeldes besteht in diesem Fall nicht.
Ist ein Teilnehmer durch Defekte, körperliche Beschwerden oder andere Gründe nicht in der Lage die geforderte Mindestdurchschnittsgeschwindigkeit zu erzielen bzw. zu halten, so hat er nach Aufforderung in den Besenwagen zu steigen oder das Rennen zu verlassen und unter Berücksichtigung der Straßenverkehrsordnung (StVO) selbständig und auf eigene Gefahr zum
Ziel zu fahren.
 
 
6. Allgemeine Fahrordnung
 
Auf der ganzen Strecke des Einzelzeitfahrens "Rund um Schmölln" gilt das „Rechtsfahrgebot“, d.h., es ist ausschließlich die rechte Fahrbahnhälfte zu befahren. Kurven, Ortsdurchfahrten, Straßenkreuzungen, Wegeinmündungen und Grundstücksausfahrten sind mit besonderer Vorsicht zu passieren, da sich trotz angestrebter Vollsperrung der Rennstrecke Verkehrsteilnehmer und Anwohner im Rennbereich befinden können. Im Zweifel gilt immer die StVO!
Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass er keinen anderen Verkehrsteilnehmer oder Teilnehmer am Rennen gefährdet oder schädigt. Kein Teilnehmer darf einen anderen Teilnehmer am Vorbeifahren oder an der Entfaltung der vollen Geschwindigkeit hindern.
Das Windschattenfahren ist untersagt – Überholvorgänge sind mindestens 10m hinter dem eingeholten Fahrer zu beginnen und zügig durchzuführen und frühestens 10m nach Passage des Fahrers abzuschließen.
Den Teilnehmern ist es verboten, sich der Führungsdienste von motorisierten Fahrzeugen zu bedienen, sich an diesen festzuhalten oder von ihnen abzuziehen. Dies gilt auch nach Stürzen oder Defekten.
Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht von der Polizei, Feuerwehr oder anderer Sanitätsdienste haben stets Vorrang und sind von allen Teilnehmern durch Befahren der äußerst rechten Fahrbahnhälfte unverzüglich passieren zu lassen.
Das Wegwerfen von Abfällen und Trinkflaschen ist verboten.
 
 
7. Materialwechsel / Defektbehebung
 
Der Austausch von Werkzeugen und Ersatzteilen zwischen den Teilnehmern ist gestattet. Jegliche Defektbehebung darf nur im Stand auf der rechten Straßenseite erfolgen. Andere Fahrer dürfen dabei nicht beeinträchtigt werden.
 
 
8. Ausschreibung
 
Alle weiteren Informationen und Rahmenbedingungen zu Rennen regelt die Ausschreibung!
 
 
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