Reglement 2016

Sonderreglement

Artikel 1 - Organisation

Die „29. Internationale Thüringen-Rundfahrt der Frauen, 2016“ wird organisiert von der TRF • Thüringer Sportmarketing GmbH, Gothaer Straße 1, D-99880 Waltershausen, [email protected], Telefon +49 36 22 90 09 70, Fax +49 36 22 90 09 71 in Übereinstimmung mit den Regularien der Union Cycliste Internationale. Die Rundfahrt wird vom 15. bis 21.07.2016 ausgetragen.

Artikel 2 – Art des Rennens

Das Rennen ist offen für Athletinnen der Kategorie „Elite Frauen“ und wird in der Kategorie 2.1 des UCI Frauen-Weltkalenders geführt. Für die UCI-Rangliste werden Kapitel X, § 2 des UCI-Reglements „Road Races“ vergeben.

Artikel 3 – Teilnahme

Das Rennen ist offen für UCI Women Teams, Nationalmannschaften, Regional- oder Clubmannschaften. Die Mannschaften bestehen aus mindestens 4 und maximal 6 Fahrerinnen. Ausländische Regional- und Clubmannschaften müssen im Besitz einer Auslandsstartgenehmigung ihres Verbandes sein.

Artikel 4 – Rennbüro/Permanence

Das Rennbüro ist am 15.07.2016 von 14.00 bis 15.30 Uhr geöffnet. Es befindet sich im Historischen Rathaus, Hauptmarkt 1, 99867 Gotha. Die Vorlage der Lizenzen und Bestätigung der Fahrerinnen erfolgt von 14.00 bis 15.30 Uhr im Rennbüro. Die Mannschaftsleitersitzung findet am 15.07.2016 um 16.30 Uhr im Historischen Rathaus, Hauptmarkt 1, 99867 Gotha statt. Ab 16:00 Uhr findet das Treffen der Kommissäre statt.

Artikel 5 – Radio Tour

Radio Tour sendet auf Frequenz 148.330 MHz. Empfänger sind bei Römers Geluidstechniek verfügbar.

Artikel 6 – Neutrale Materialwagen

Der Veranstalter stellt drei neutrale Materialwagen.

Artikel 7 – Zeitgutschriften

Folgende Zeitgutschriften werden vergeben:
Ziel – 10, 6 und 4 Sekunden
Sprintwertungen – 3, 2 und 1 Sekunden
Für das Zeitfahren werden keine Zeitgutschriften vergeben.

Artikel 8 – Karenzzeit

Die Karenzzeit wird wie folgt festgelegt:
Etappe 1, 2, 3 und 5, 6, 7 – 20 %

Etappe 4 (Zeitfahren) – 35 %
Die Karenzzeiten können in dringenden Fällen durch das Kommissärskollegium nach Rücksprache mit dem Veranstalter verändert werden.

Artikel 9 – Wertungen

Die Ergebnisse sind nach jeder Etappe online abrufbar unter www.thueringenrundfahrt-frauen.de => Information => Ergebnisse oder unter www.romers.nl/nl/uitslagen

1. Gesamteinzelwertung
Die führende Fahrerin mit der geringsten Gesamtfahrzeit trägt das Gelbe Trikot der Sparkasse. Bei Zeitgleichheit wird gemäß Art. 2.6.015 des UCI-Reglements verfahren.

2. Sprintwertung
Die führende Fahrerin in der Sprintwertung trägt das WNT Sprinttrikot. Punkte werden bei den Sprintwertungen (3, 2 und 1) und bei der Zielankunft (5, 4, 3, 2 und 1) vergeben. Bei Punktgleichheit wird gemäß Art. 2.6.017 des UCI-Reglements verfahren.

3. Bergwertung
Die führende Fahrerin in der Bergwertung trägt das Gelb-schwarze Opel-Berg-Trikot. Es werden Punkte in drei Kategorien vergeben:
• Kategorie 1 — 7, 5, 3 und 2 Punkte
• Kategorie 2 — 5, 3 und 2 Punkte
• Kategorie 3 — 3, 2 und 1 Punkte
Bei Punktgleichheit wird gemäß Art. 2.6.017 des UCI-Reglements verfahren.

4. Beste Nachwuchsfahrerin (U23)
Die in der Gesamteinzelwertung bestplatzierte Fahrerin der Jahrgänge 1994 und jünger trägt das lila Gotha adelt-Nachwuchs-Trikot.

5. Aktivste Fahrerin
Die aktivste Fahrerin der vorhergehenden Etappe trägt das Saalfelder-Brauerei-Aktiv-Trikot. Die Jury entscheidet über die Vergabe dieses Trikots.

6. Beste deutsche Fahrerin
Die am besten platzierte deutsche Fahrerin der vorhergehenden Etappe trägt das weiße IKK classic-Trikot.

7. Mannschaftswertung
Die drei zeitbesten Fahrerinnen einer Etappe werden für die Mannschaftswertung berücksichtigt. Bei Zeitgleichheit wird gem. Art. 2.6.016 des UCI-Reglements verfahren.

8. Priorität der Wertungen
a) Gesamteinzelwertung
b) Sprintwertung
c) Bergwertung
d) Beste Nachwuchsfahrerin
e) Aktivste Fahrerin
f) Beste deutsche Fahrerin

Artikel 10 – Preisgeld

Ausländischen Fahrerinnen werden die Preise und Prämien nach deutschem Steuerrecht versteuert. Sie erhalten dafür eine Bestätigung für ihr Finanzamt. Deutsche Fahrerinnen haben die Preise und Prämien eigenverantwortlich zu versteuern.

Artikel 11 – Antidopingkontrolle

Die Antidopingkontrollen werden in Übereinstimmung mit dem UCI-Antidopingreglement und dem deutschen Recht an folgenden Orten durchgeführt:
• bei allen Etappen jeweils in unmittelbarer Nähe zu Start und Ziel

Artikel 12 – Siegerehrung

Folgende Fahrerinnen haben sich spätestens 10 Minuten nach Zielankunft zur Siegerehrung einzufinden:
•     die drei erstplatzierten der Etappe;
•     die Trägerinnen der Wertungstrikots.

Nach der 7. Etappe haben sich zur Abschlusssiegerehrung einzufinden:

•     die drei Erstplatzierten der 7. Etappe;
•     die aktivste Fahrerin der 7. Etappe
•     die beste deutsche Fahrerin der 7. Etappe
•     die drei Erstplatzierten der der Gesamteinzelwertung;
•     die Siegerinnen der Gesamtwertungen Sprint, Berg, Nachwuchs,

Fahrerinnen, die nicht zur Siegerehrung erscheinen, werden werden gemäß Artikel 12.1.040 – 36 belegt (Aberkennung der Preisgelder und 100,- CHF Geldstrafe).

An der Pressekonferenz nach jeder Etappe nehmen die Fahrerinnen teil, die von der Tourdirektion benannt werden.

Artikel 13 – Strafen

Es kommt ausschließlich der UCI Strafenkatalog zur Anwendung.

Artikel 14 – Einzelzeitfahren

Die Startreihenfolge erfolgt in umgekehrter Reihenfolge der aktuellen Gesamteinzelwertung. Der Startabstand beträgt 1 Minute. Die letzten 10 Fahrerinnen starten in einem Abstand von 2 Minuten.

Artikel 15 – Prämien

Die Prämien werden im Kommunique vermerkt und nicht für die Gesamtwertung herangezogen.

Artikel 16 – Umweltschutz

Das Waschen von Fahrzeugen und Fahrrädern mit Waschzusätzen/Kaltreinigern ist aus Gründen des Umweltschutzes in Deutschland verboten.
Wir bitten die Teams, keine Trinkflaschen und Müll in die Landschaft zu werfen. Bitte verwenden Sie die bereitstehenden Abfallkörbe, gelbe Tonnen (Plastik und Verpackung) und blaue Tonnen (Papier).
Danke für den Schutz der Thüringischen Landschaft!

Artikel 17 – Polizei

Die Absicherung des Konvois erfolgt über die Thüringer Polizei. Bitte beachten Sie, dass den Anweisungen der Polizei jederzeit Folge zu leisten ist und das Passieren der Polizeikräder zu jedem Zeitpunkt sichergestellt werden muss. Es dient der eigenen Sicherheit!